AGB

1. Geltungsbereich
1.1. Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Verkaufs - Liefer - und Zahlungsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt).
1.2. Unsere AGB werden auch dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Einzel fall nicht beigefügt sein sollten. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
1.3. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend "Kunde" genannt).
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
bindend bezeichnet sind. .
2.2. An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich " bezeichnet sind. Vor deren Weitergabe an Dritte bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.3. Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Bei sofortiger Ausführung des Auftrags gelten die Warenrechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
2.4. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der
Auftragsbestätigung zustande.
3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich als Netto -Preise (ohne gesetzl. MwSt. ), ab Werk (zzgl. Frachtkosten), inklusive Verpackung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Evtl. anfallende Zölle sind in unseren Preisen nicht eingeschlossen.
3.2. Soweit nach Vertragsabschluss bis zur Ausführung des Auftrags für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten, können wir die Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anpassen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Der Kaufpreis ist innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Erstlieferungen erfolgen ausschließlich per Vorauskasse.
4.2. Davon abweichende Zahlungsbedingungen (z. B. Gewährung von Skonti) müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
4.3. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten schriftlichen Mahnung unsererseits bedarf.
4.4. Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich (z. B. durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen) oder wird eine solche Vermögensverschlechterung erst nach Vertragsabschluss bekannt, brauch en wir die Lieferung nicht auszuführen, bis der Kunde die Zahlung leistet oder eine angemessene Sicherheit für die Kaufpreisforderung gestellt hat.
4.5. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Folgen des Zahlungsverzuges. Wir sind ferner berechtigt, Mahngebühren von 25€ ab der ersten Mahnung in Rechnung zu stellen.
4.6. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechsel - und Scheckkosten sind vom Kunden zu tragen.
5. Lieferungen
5.1. Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als
verbindlich vereinbart wurden. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche bestimmt werden.
5.2. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunde, jedoch nicht vor
Beibringung aller notwendigen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben , Bauteile o. ä. sowie
nicht vor Eingang einer ggf. vereinbarten (An-)Zahlung durch den Kunden.
5.3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
5.4. Die Entgegennahme der Ware darf vom Kunden wegen unerheblicher Mängel nicht verweigert werden.
5.5. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf Allokation oder höhere Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr) oder auf ähnliche Ereignisse (z. B. Streik, Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.6. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn unser Zulieferer uns nicht richtig bzw. nicht
rechtzeitig beliefert. Dieses Rücktrittsrecht gilt nur, wenn wir diese Nicht- bzw. Falschlieferung durch den Zulieferer nicht zu vertreten haben, insbesondere wenn wir mit unserem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informieren. Eine an uns bereits erbrachte Gegenleistung erstatten wir unverzüglich zurück.
5.7. Geraten wir in Lieferverzug, so muss der Kunde uns eine schriftliche Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde von der Bestellung der in Verzug befindlichen Lieferung zurücktreten. Fristsetzung und Ablehnungsandrohung sind entbehrlich in den in § 323 Abs. 2 BGB genannten Fällen.
5.8. Kommen wir in Lieferverzug, so haften wir bei grobem Verschulden für den dem Kunden
entstehenden Verzögerungsschaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für
Verzögerungsschäden beschränkt auf eine Entschädigung für jede vollendete Woche des
Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 3 % des Preises für den Teil der Lieferungen, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich eingesetzt werden konnte. Darüber hinaus haften wir auf Verzögerungsschäden bei leichter Fahrlässigkeit erst ab dem Zeitpunkt, in dem eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist abgelaufen ist.
6. Gefahrenübergang, Versand, Verpackungen
6.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Dies gilt auch für Rücksendungen.
6.2. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (Spediteur, Frachtführer o. ä.) auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Übersendung durch uns vereinbart ist.
6.3. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6.4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
6.5. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller offenen Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
7.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir die Kaufsache zurücknehmen, sofern es sich dabei nicht um ein kundenspezifisches Produkt handelt. Die Rücknahme der Kaufsache durch uns bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zur deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
7.3. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
7.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.
7.6. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MWSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
7.7. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt.
7.8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-,Vergleichs - oder Insolvenzverfahrens gestellt oder liegt die Zahlungseinstellung vor, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
7.9. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, inkl. MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
7.10. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, inkl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
7.11. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Sachmängel
8.1. Die von uns angebotenen/vertriebenen Produkte weisen die Merkmale auf, die vom
Hersteller /Lieferant oder einvernehmlich in prüfbaren technischen Parametern schriftlich
spezifiziert worden sind.
8.2. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die von uns angebotenen Produkte für seine Applikation geeignet sind sowie die Funktion und Sicherheit der Applikation nicht gefährden.
8.3. Soweit wir Applikationsberatung bieten, beschränkt sich die Verantwortung dafür auf die in prüfbaren technischen Parametern spezifizierten oder spezifizierbaren Merkmale der
angebotenen Produkte.
8.4. Werden die von uns zu liefernden Produkte im Auftrag des Kunden konfektioniert, assembliert oder in sonstiger Weise bearbeitet (z.B. Anschlüsse gebogen, Löcher gebohrt, o. ä.), so gelten dafür die Punkte 8.1 bis 8.3 entsprechend. Die notwendige Bearbeitung erfolgt sorg fältig, entsprechend der Kunden-Angaben und nach dem Stand der Bearbeitungstechnik. Für etwaige Einflüsse der Bearbeitung auf die Funktion des Produkts ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
8.5. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Garantie für die
Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache.
8.6. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei
kostenpflichtigen Mustern sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
8.7. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
8.8. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.
8.9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung
verlangen.
8.10. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.11. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.12. Eine Schadensersatzverpflichtung ist begrenzt auf 2,5Mio. EUR.
8.13. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.14. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
9. Haftungsbeschränkung, Schadensersatz
9.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als im vorherigen Punkt vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen uns wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von uns bezogenes Produkt, das in ein anderes Endprodukt eingebaut worden ist, verursacht worden ist.
11. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN -Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
11.3. Erfüllungsort für beide Vertragspartner für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunde einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Decker Antriebs- und Steuerungstechnik

Inhaber: Ralf Franken e.K.

Viktor- Frankl- Str. 47
86899 Landsberg am Lech

Telefon: +49 (0) 8191-94721-0

Telefax: +49 (0) 8191-94721-15

 

E-Mail

 

 Anfahrt

 

Nutzen Sie auch gerne direkt unser

Kontaktformuar.

Unsere Geschäftszeiten

Mo - Do   8:00 - 17:00 Uhr

Fr            8:00 - 15:00 Uhr

 

Zu diesen Zeiten erreichen Sie

uns persönlich, per E-Mail und
Fax sind wir natürlich permanent

für Sie erreichbar!

Druckversion | Sitemap
© Decker Antriebs- und Steuerungstechnik